Kosten

Wer übernimmt die Kosten Ihrer Behandlung?


Die Kosten werden bei Privatversicherten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Das Gleiche gilt für gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung.

Die Kosten für gesetzlich versicherte Patienten (Selbstzahler) richten sich nach dem Therapieaufwand – wir beraten Sie hier gern in einem persönlichen Gespräch.

Seit neuerem übernehmen einzelne gesetzliche Krankenkassen auch ohne Zusatzversicherung einen Teil der Kosten – bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine Liste der Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier: www.osteopompass.de/patienteninfo-krankenkassen—-1

Die Rechnungsstellung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO).

 

Osteopathie

Der Honorarsatz für eine osteopathische Behandlung beträgt 113,00 Euro bei einer Behandlungsdauer zwischen 45 und 55 Minuten.

Wir bieten auch kleinere Behandlungseinheiten von 30 Minuten an. Diese Dauer reicht oft als einzelne Folgebehandlung aus, gerade auch bei der Behandlung von Babys. Eine 30-minütige osteopathische Behandlung kostet 60,00 Euro.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Patienten-Therapeutenvertrag zum Download. Wir drucken den Vertrag auch gerne für Sie aus.

Patienten-Therapeutenvertrag für osteopathische Behandlungen »